Satzung
Dynamo-Crew-Mittweida
1. Name, Sitz und Gründungsdatum:
Unser Fanclub trägt den Namen Dynamo-Crew-Mittweida und hat den Sitz in Mittweida. wurde Anfang Oktober 2009 gegründet und Ende November offizieller Dynamo Fanclub.
2. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember
3. Zweck des Fanclubs
Sinn und Zweck des Fanclubs ist die Unterstützung der SG Dynamo Dresden bei Heim- und Auswärtsspielen. Der Fanclub verpflichtet sich im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der SGD in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen und eine neutrale politische Meinung zu bewahren.
4. Beginn und Ende der Mitgliedschaft in unseren Fanclub:
4.1 Beginn
a) über Aufnahme eines Mitgliedes wird abgestimmt, bei Aufnahme eines minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters schriftlich vorzulegen, ohne diese Erfolgt keine Aufnahme in den Fanclub.
b) Eine Aufnahme erfolgt nur schriftlich oder per E-Mail. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
c) Mit Aufnahme in den Fanclub akzeptiert jedes neue Mitglied die Satzung (dies ist durch Unterschrift der Satzung schriftlich zu bestätigen).
d) Aufnahme von Familien Mitgliedern ist in der Regel ohne Abstimmung möglich. Aber nur wenn der Vorstand davon in Kenntnis gesetzt wurde.
e) Aufnahme von Mitgliedern jeglicher Art erfolgt nach einer gründlichen Prüfung und ein kleines Quiz rund um die SG Dynamo Dresden.
4.2 Voraussetzung einer Mitgliedschaft
a) Jedes Mitglied verpflichtet sich die jeweiligen Stadionverordnungen einzuhalten,
genauso verpflichtet sich jedes Mitglied gegen Gewalt und Diskriminierung bei Veranstaltungen im Rahmen unsere Sportgemeinschaft Dynamo Dresden.
b) jedem Mitglied ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper und Pyrotechnischen Aktionen im Rahmen einer Veranstaltung der SGD untersagt
c) Außerhalb des Stadions wird sich so verhalten das man die Verordnungen und Gesetze beachtet.
d) Das Abbrennen von Pyrotechnik außerhalb von Veranstaltungen der SG Dynamo Dresden bzw. des Fanclubs sollte mit den Vorstand abgesprochen werden.
e) Jedes Mitglied verpflichtet sich mindestens 1 Spiel in der Saison teil zu nehmen, außer Kinder unter 16 Jahre.
4.3 Ende
a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss
b) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen
c) Bei wiederholten Verstoß gegen unsere Satzung
d) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Fanclub
e) Die Kündigung eines aktiven Mitglieds erfolgt nur wenn mind. 50% aller Mitglieder zu stimmen.
In Ausnahmefällen kann der Vorstand auch in eigen Verantwortung Mitglieder fristlos ausschließen,
diese Reglung erfolgt aber nur bei groben Fehlverhalten gegenüber der Satzung
oder bei Gefährdung des Image unseres Clubs
5. Finanzen
a) Jedes Mitglied hat das Recht sich über die Finanzsituation zu informieren
b) Der Kassenwart wird dazu verpflichtet bei jeder Mitgliederversammlung Auskunft über die Finanzen des Fanclubs zu geben
5.1 Beiträge
es wird ein Mitgliedsbeitrag 1/4 jährlich von 3 Euro Erwachsene und 1 Euro Kinderer ab 6 Jahren erhoben
Spenden sind gerne freiwillig beim Kassenwart abzugeben.
Bei Veranstaltungen des Fanclubs werden die Kosten durch die teilnehmenden Mitglieder geteilt.
6. Vorstand
a) Der Vorstand wird von 3 Mitgliedern gestellt und hat eine Amtszeit bis zur Beendigung der Mitgliedschaft
b) Eine Abwahl ist möglich, hierzu müssen mind. 50% der gesamten Fanclubmitglieder schriftlich zustimmen
7. Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung findet aller 6 Monate statt, bei Notwendigkeit kann eine kurzfristige Versammlung durch den Vorsitzenden einberufen werden.
An einer Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder teilzunehmen(Ausnahme: wichtige persönliche Gründe)
8 Kontakt und Internetauftritt
Als Ansprechpartner gelten die Vorsitzenden des Fanclubs genauso wie der Kontaktlink auf unserer Homepage (www.http://mittweidaer-fans.de.tl / Facebook: Dynamo-Crew-Mittweida
oder per E-mail: dynamo-crew-mittweida@gmx.de
9 . Auftritt als Fanclub
a) Wir treten als Fanclub steht’s gemeinsam auf und stehen geschlossen im Stadion eine Blockwahl ist der K1 Block, bei Familien mit Kindern wird der Familienblock bzw. A oder B Block gewählt, aber kein muss.
b). Bei Auswärtsspielen kommt die Blockwahl auf das jeweilige Stadion des Gastgebers an, soweit mehrere Gästeblöcke zur Verfügung stehen. (dies wird dann jeweils kurzfristig abgesprochen)
10. Kartenbestellung und Vergabe
1. Die Kartenbestellung hat bis max. 3 Tag vor den Spieltag zu erfolgen und dies ist dies mit der Fanclubleitung ab zuklären, ob Platz im Auto ist. Die Karten die bestellt wurden sind in erster Linie an Fanclub Mitglieder weiterzugeben.
2 . Karten werden ausschließlich selber bestellt und auch bezahlt. Sollte mal wirklich über den Fanclub bestellt werden ist die per Vorauskasse zu bezahlen.
3. Wenn man doch bestellte Karten nicht fahren kann muß sich bis max. 3 Tage vorm Spieltag gemeldet werden beim Vorstand.
11. Mitgliedschaft bei der SG Dynamo Dresden
a) Eine Mitgliedschaft bei der SG Dynamo Dresden ist keine Voraussetzung zum Eintritt in unseren Fanclub
b) Allerdings verpflichten sich aktive Mitglieder Ihre Vorteile bei gegeben Anlass dem Fanclub zur Verfügung zu stellen
(z.B. kauf von Eintrittskarten oder Bestellung von Auswärtstickets) soweit dies benötigt wird.
12. Satzungsänderungen
a) Satzungsänderungen sind vorbehalten, werden allerdings in einer Mitgliederversammlung abgestimmt.
b) Eine Satzungsänderung erfolgt nur wenn mind. 50% der gesamten Mitglieder einer Änderung zustimmen. Die Fanclubleitung hat das Recht auch ohne Zustimmung die Satzung zu ändern insofern kein Finanzieller Aufwand entsteht.
13. Fahrer und Mitfahrer
Es wird im Schadenfall bei einen Unfall werden keine Ansprüche gegenüber den Fahrer erhoben, egal ob er schuldig oder unschuldig ist. Das mitfahren in ein Auto ist jeder für sich selber verantwortlich. Es entsteht ein Unkosten Beitrag nach Dresden von 5 € an den Fahrer.
14. Veranstaltung
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Veranstaltungen die geplnt werden und die ein Termin feststehen, wird sich Ab- und Angemeldet. Eine Abmeldung nach einer Anmeldung ist nur mit einem wichtigen Grund möglich.
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Der Veranstaltungsort wird so gewählt das jeder die Möglichkeit hat hin zu kommen und das ausgewogene Gleichgewicht herrscht.
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Finanziell wird zugesehen dass wenig finanzieller Aufwand entsteht. Jeder Teil nimmt beteiligt sich an den Kosten. Ausgenommen von den Kosten ist die Fahrstrecke oder Automietung.
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Stand 11.03.2019